Die Schweizer Plattform für nachhaltigen Kaffee (SSCP) hat im Rahmen der neu geschaffenen SSCP-Projektförderung den sogenannten „Seed Funding Call“ und den „Collaborative Impact Call“ für Mitglieder lanciert.
Wer kann Projekte einreichen?
Seed Funding: Vollmitglieder der SSCP aus Kategorie A (Privatsektor), B (NPO) und C (Forschung) können als Hauptantragsteller einreichen. Alle Projektanträge müssen mindestens ein SSCP-Mitglied aus dem Privatsektor enthalten (als Haupt- oder Mitantragsteller). Assoziierte Mitglieder und Nicht-Mitglieder können als Mitantragsteller teilnehmen. Die Struktur und Regeln dieses Projektaufrufs zielen in erster Linie darauf ab, einen Wertschöpfungskettenansatz zu fördern und zu erleichtern, der insbesondere die Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Mitgliedern des Privatsektors der SSCP (z. B. Händler, Röster usw.) einschliesst.
Collaborative Impact Funding: Vollmitglieder der SSCP aus Kategorie A (Privatsektor), B (NPO) und C (Forschung) sowie assoziierte Mitglieder können als Hauptantragsteller einreichen. Nicht-Mitglieder können als Mitantragsteller teilnehmen. Ein starkes Multi-Stakeholder-Konsortium wird erwartet, einschliesslich der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern in Produktionsländern.
Wann kann ich ein Projekt einreichen?
Seed Funding: Der Projektaufruf erfolgt fortlaufend – es gibt keine feste Eingabefrist. Erste Interessensbekundungen können der Geschäftsstelle der SSCP übermittelt werden. Rund 90 % der Mittel sollen in den ersten drei Jahren zugesprochen werden, wobei von einer durchschnittlichen Projektdauer von zwei Jahren ausgegangen wird.
Collaborative Impact Funding: Über diesen Fördermechanismus können vom 27. Juni bis zum 8. September 2025 Projektskizzen eingereicht werden. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden bis 6. Oktober benachrichtigt und zur Einreichung eines vollständigen Projektantrags eingeladen. Bitte beachten: Es handelt sich um einen sogenannten „geschlossenen Projektaufruf“, was bedeutet, dass die Einhaltung der Eingabefrist entscheidend ist.
Wie oft kann ich einen Projektantrag einreichen?
Seed Funding: Zweimal. Die insgesamt zugesprochene Fördersumme darf 250'000 CHF für beide Projekte nicht überschreiten.
Collaborative Impact Funding: Zweimal. Die insgesamt zugesprochene Fördersumme darf 1'000'000 CHF für beide Projekte nicht überschreiten.
Gibt es eine minimale und maximale Projektdauer? Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?
Seed Funding: Die Projektdauer beträgt maximal 3 Jahre und sollte nicht über das Jahr 2029 hinausgehen.
Collaborative Impact Funding: Die vorgesehene maximale Projektdauer beträgt 4 Jahre. Grundsätzlich besteht Verständnis dafür, dass gross angelegte Projekte einen längeren Zeithorizont von 5 bis 10 Jahren haben können.
Wie viel Finanzierungsmittel stellt das SECO für die SSCP-Projektförderung zur Verfügung?
Seed Funding: Das gesamte Fördervolumen beträgt 2.4 Millionen CHF für den Zeitraum 2025 bis 2028.
Collaboration Impact Funding: Das gesamte Fördervolumen beträgt 4.5 Millionen CHF für den Zeitraum 2025 bis 2028.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Seed Funding: Jedes ausgewählte Projekt kann eine Förderung zwischen 20’000 und 250’000 CHF erhalten, abhängig von Umfang, Grössenordnung und Budgetbegründung.
Collaborative Impact Funding: Jedes ausgewählte Projekt kann eine Förderung von bis zu 1’000’000 CHF erhalten, abhängig von Umfang, Grössenordnung und Budgetbegründung.
Wie hoch ist der SECO-Beitrag im Verhältnis zur gesamten Projektfinanzierung?
Seed Funding: Der finanzielle Beitrag des SECO darf 40 Prozent des insgesamt geplanten Projektbudgets nicht überschreiten.
Collaborative Impact Funding: Der finanzielle Beitrag des SECO darf 25 Prozent des insgesamt vorgeschlagenen Projektbudgets nicht überschreiten.
Wie viele Partner müssen am Projekt beteiligt sein?
Seed Funding: Mindestens ein Mitglied aus dem Privatsektor muss beteiligt sein. Partnerschaften entlang der Lieferkette werden ausdrücklich empfohlen.
Collaborative Impact Funding: Mehrere Partner, die gemeinsam arbeiten. Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg sowie lokales Engagement sind entscheidend.
Wie kann ich meine Erfahrung und Fachkenntnisse im Antrag nachweisen?
Beide Fördermechanismen: Antragstellende sollten ihre Kapazitäten, Erfahrung und Fachkenntnisse anhand von Informationen zu früheren Projekten belegen können. Dies kann zum Beispiel durch Lebensläufe bzw. Referenzen des umsetzenden Teams oder der Organisation erfolgen
Wo soll die Investition erfolgen?
Beide Fördermechanismen: Der geografische Fokus der geförderten Projekte liegt auf einer Mischung aus SECO-Schwerpunktländern und Beschaffungsländern des Schweizer Kaffeesektors. Es ist vorgesehen, dass mindestens 50 Prozent der Mittel in den SECO-Schwerpunktländern Indonesien, Peru und Vietnam investiert werden. Die verbleibenden Mittel werden in prioritären Beschaffungsregionen des Schweizer Kaffeesektors eingesetzt.
Was sind die wichtigsten Kriterien für den jeweiligen Fördermechanismus?
Seed Funding: Das Projekt muss folgende Schlüsselkriterien erfüllen: Wirkung im Einklang mit den Zielbereichen und Themen der Roadmap; Partnerschaft entlang der Wertschöpfungskette; Skalierbarkeit und Lernen von anderen; Austausch von Erfahrungen und Replizierbarkeit; Fokus auf kleine und mittlere Akteure; Umsetzungskapazitäten; Monitoring und Evaluation.
Collaboration Impact Funding: Das Projekt muss folgende Schlüsselkriterien erfüllen: Wirkung im Einklang mit den Zielbereichen und Themen der Roadmap; unternehmensübergreifende Zusammenarbeit; lokale Verankerung und Governance; mehrere Finanzierungsquellen; Umsetzungskapazitäten; Gender-Aspekte; Monitoring und Evaluation.
Welche Eigenleistungen werden akzeptiert?
Seed Funding: Sowohl finanzielle als auch Sachleistungen (in-kind contributions) werden akzeptiert. Sachleistungen müssen klar mit dem Projekt verknüpft sein. Beispiele sind Personalkosten von Schlüsselpersonen, die dem Projekt eindeutig zugeordnet sind, sowie Büroräumlichkeiten oder Fahrzeuge, die ausdrücklich dem Projekt zur Verfügung gestellt werden.
Collaborative Impact Funding: Sowohl finanzielle als auch Sachleistungen (in-kind contributions) werden akzeptiert. Sachleistungen von Projektpartnern sind erlaubt, sofern sie klar dem Projekt zugeordnet werden können.
Wie hoch ist die Projektbegleitgebühr und wie wird sie berechnet?
Beide Fördermechanismen: Eine Gebühr in der Höhe von 5 Prozent der gesamten vom SECO erhaltenen Fördermittel ist vom Hauptantragsteller an die SSCP zu entrichten. Diese Gebühr deckt die Projektbegleit- und Unterstützungsleistungen des Koordinationsbüros ab..
Wie und wann erhalte ich eine Rückmeldung, ob mein Projektantrag bewilligt wurde oder nicht?
Seed Funding: Die Geschäftsstelle steht in engem Austausch mit dem Hauptantragsteller und informiert laufend über den Fortschritt.
Collaboration Impact Funding: Der Entscheid über die Einladung zur Einreichung eines vollständigen Projektantrags erfolgt Mitte Dezember 2025. Die Vertragsunterzeichnung beginnt im Januar 2026.
Brauchen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der SSCP unter: info(at)coffeeplatform.ch